AGB

SEO Agentur Wien

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SEO Agentur Wien

AGB SEO AGENTUR WIEN

SEO MARKETINGAGENTUR WIEN

EINSATZ-Unternehmensberatung & Werbeagentur Spornitz e.U.

Geschäftsführer: Mag. Daniel Spornitz
Sitz: 1010 Wien, Tuchlauben 7a, (Goldenes Quartier)
Tel.: +43-1-815 84 28
Firmenbuchnummer: FN 357 235 x
Firmengericht: Handelsgericht Wien, Behörde gem. ECG: Magistratisches Bezirksamt des XIII. Bezirkes
Rechtsform: e.U.

UID Nr.: ATU14061806

E-Mail: office@seo-marketingagentur.at

WKO Firmen - Einsatz Agentur 

 

  1. Geltungsbereich der Bedingungen

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Beratungsaufträge, die im Geschäftsbereich der EINSATZ-Agentur – SEO Marketinagentur Wien (in der Folge „Agentur“ genannt) erteilt und von dieser durchgeführt werden. Sie gelten auch für alle zukünftigen Aufträge im Bereich Internetmarketing, die der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin (in der Folge einheitlich „Auftraggeber“ genannt) an die Agentur erteilt.

1.2. Die im Angebot angeführten Honorare umfassen grundsätzlich sämtliche darin vereinbarten Beratungsleistungen, die von der Agentur im Rahmen der Auftragsdurchführung erbracht werden.

Für darüber hinausgehende Leistungen, die vom Auftraggeber zusätzlich gewünscht oder beauftragt werden, ist die Agentur berechtigt, ein zusätzliches Honorar zu verrechnen. Die Höhe des Zusatzhonorars wird gesondert vereinbart.

  1. Vertragsgegenstand

Die von der Agentur übernommenen Aufträge sind im Rahmen beratender Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den geltenden Berufsgrundsätze einer Werbeagentur basieren auf einer Kombination aus klassischen ökonomischen Werbeprinzipien, rechtlichen Vorgaben (wie dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG) und den ethischen Richtlinien der Selbstkontrolle, beispielsweise durch den Österreichischen Werberat zu sehen und werden auch im Rahmen dessen geleistet. Mit den erbrachten und zu erbringenden Leistungen wird der Auftraggeber bei dessen Internetpräsenz gefördert und unterstützt.

  1. Angebot 

3.1. Das von der Agentur dem Interessenten unterbreitete Angebot ist als verbindlicher Leistungsvorschlag zu verstehen. Es umfasst ein Pflichtenheft, in dem die Aufgabenstellungen, die zu erbringenden Leistungen, der voraussichtliche Zeitbedarf und der zeitliche Rahmen der Beratung sowie sämtliche dafür anfallenden Honorare und sonstigen Kosten angeführt sind.

3.2. Die Beraungsempfehlung dient der Optimierung der Internetpräsenz des Auftraggebers über das genständlich definierte Beraungsprojekt. Der Inhalt des erwähnten Vorschlages darf nur im Einvernehmen beider Parteien ganz oder teilweise veröffentlich bzw. an Dritte weitergegeben werden, respektive es wurde nichts anderes vereinbart.

3.3. Die Angebotsannahme kann auf mündlichem bzw. schriftlichem Weg erfolgen, von Seiten der Agentur ist kein Formerfordernis vorgesehen.

3.4. Besteht bezüglich Produktfelder, Untersuchungsgegenständen oder Optimierungssmethoden etwaige Exklusivität, kann diese von der Agentur nicht gewährleistet werden. Bei notwendiger Exklusivität sind alle nötigen Rahmenbedingungen, die Dauer und das entsprechend dafür verrechnete Honorar schriftlich festzulegen und auszufolgen.

3.5. Sollen nach Vertragsabschluss Änderungen vom Auftraggeber erwünscht werden, so bedürfen diese einer schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Diese betrifft Abweichungen vom vereinbarten Pflichtenheft, Optimierungsumfang, Berichtslegung  wie auch der Zeitabfolge. Im Rahmen dieser schriftlich erfolgten Ratifikation werden ebenso die entsprechenden Kostenänderungen seitens der Agentur kommuniziert und das Angebot unter Umständen neu kalkuliert.

  1. Vergütung

4.1. Jene im Angebot genannte Vergütung bezieht sich auf alle von der Agentur im Zusammenhang der Durchführung des Auftrages angebotenen Leistungen. Darüber hinausgehende, vom Auftraggeber erwünschte Leistungen, können von der Agentur zusätzlicher Vergütung bedürfen.

4.2. Etwaige Mehrkosten, die von der Agentur nicht zu verantworten sind und jene Mehrkosten, die von der Agentur bei Erteilung des Auftrages trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehbar waren, können von der Agentur gesondert in Rechnung gestellt werden. Dies gilt jedoch nur, wenn diese an einen sachlich berechtigten Grund anknüpfen und für den Auftraggeber als solche klar erkennbar sind sowie hinreichend bestimmt sind. Weiters gilt das auch für den Fall, dass der Auftraggeber diese Kosten nicht zu verantworten hat. Gewünschte Veränderungen des Auftragsvolumens nach erfolgtem Abschluss des Vertrages bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien.

4.3. Vereinbarte Vergütungen werden zur Finanzierung der Durchführung der jeweiligen Leistungserstellung herangezogen. Die Rechnungslegung wie die damit verbundene Abrechnung erfolgen grundsätzlich per Monat. Dazu werden – wenn vorab vereinbart – 50 % der voraussichtlichen Gesamtprojektkosten bei Auftragserteilung als Anzahlung verrechnet. Die Endabrechnung erfolgt bei Lieferung der monatlichen Leistung.

4.4. Als vorgesehenes Zahlungsziel gelten promte Zahlung ohne Abzüge. Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verlangen (Euribor). Im Fall säumiger Zahlung behält sich die Agentur das Recht vor, die Leistungen zurückzubehalten.

4.5. Eine Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen ist dem Auftraggeber nicht gestattet.

4.6. Bei Stornierung eines bestätigten Auftrages durch den Auftraggeber, nachdem die Auftragsvergabe erfolgt ist, ist dieser verpflichtet, den Teil des vereinbarten Entgeltes zu zahlen, der die begonnenen Arbeiten sowie alle damit verbundenen und angefallenen Kosten wie auch die von der Agentur berechtigterweise nach Beauftragung und vor Stornierung eingegangenen finanziellen Verpflichtungen abdeckt, zuzüglich einer Pauschale in Höhe von 25 % des darüber hinausgehenden vereinbarten Entgeltes lt. Angebot.

  1. Auftragsdurchführung

5.1. Die Agentur führt den Beratungsauftrag innerhalb des gemäß Absatz 2 vereinbarten Zeitrahmens durch, sofern der Auftraggeber der Agentur alle für die Leistungserbringung erforderlichen Daten und Unterlagen vollständig und rechtzeitig gemäß der getroffenen Vereinbarung zur Verfügung stellt. Verzögerungen aufgrund einer verspäteten, unvollständigen oder fehlenden Bereitstellung dieser Informationen können zu einer entsprechenden Verlängerung des vereinbarten Zeitrahmens führen.

5.2. Sollten sich nach erfolgter Auftragserteilung Umstände ergeben, die eine Durchführung der vereinbarten Leistungserstellung unmöglich machen und die von der Agentur bei Auftragserteilung nicht vorhergesehen werden konnten und von ihr nicht zu vertreten sind, wird die Agentur den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren.

Können die Parteien keine einvernehmliche Lösung zur Beseitigung dieser Hindernisse finden, ist die Agentur berechtigt, den Auftrag aufgrund seiner Undurchführbarkeit ganz oder teilweise zu beenden.

Die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten und die Vergütung der bereits erbrachten Leistungen sind zwischen der Agentur und dem Auftraggeber einvernehmlich abzustimmen.

5.3. Einer gesonderten Vereinbarung bedürfen:

  • Eine begleitende Mitwirkung des Auftraggebers bei der Untersuchung
    • Die Überprüfung der Durchführung
    • Die Überprüfung der Ergebnisse durch den Auftraggeber

Sollten dadurch Mehrkosten entstehen, sind diese vom Auftraggeber zu tragen. Die Agentur ist dabei – wie in jedem anderen Fall – dazu verpflichtet, die Anonymität und Vertraulichkeitsvereinbarung zu wahren.

5.4. Es ist seitens der Agentur gestattet, Unteraufträge im Rahmen der Erfüllung der Aufgaben aus dem Beratungsauftrag zu vergeben und KI-Tools für eine Analyse und Erstellung von redaktionellen Inhalten zu verwenden. Weiters versichert die Agentur, dass in jedem Fall bei der Vergabe dieser Unteraufträge die Vertraulichkeit gewahrt, die Regeln und Methoden der Fachgruppe Unternehmensberatung wie auch weitere gesetzliche Vorgaben, wie der Datenschutz beispielsweise, eingehalten werden.

5.5. Fordert der Auftraggeber einen Unterauftraggeber, ist die Agentur von der Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität dessen Arbeit ausgeschlossen. Ausnahme: Es liegt eine Pflichtverletzung seitens der Agentur im Rahmen Absatz 8.4. vor.

  1. Urheberrechte, Eigentumsreche, akzessorische Pflichten

6.1. Im Rahmen des Urheberrechtes stehen und verbleiben der Agentur alle Rechte. Weiters liegen alle alleinigen Urheberrechte und Schutzrechte im Rahmen von Konzeptionen, Vorschlägen, Methoden, Verfahren und Verfahrenstechniken, grafischen und tabellarischen Darstellungen, Keywordanalysen, Keywordspeicher, die von der Agentur stammen, aber auch alle sonstigen Leistungen und Know-how bei der Agentur. Das Urheberrecht des Auftraggebers an Unterlagen, die erarbeitet hat, bleibt unberührt.

6.2. Das Eigentum an dem bei Durchführung des Auftrags angefallenen Material – Datenträger jeder Art, Fragebogen, weitere schriftliche Unterlagen und dgl., aber auch alle angefallenen Daten liegt, solange nicht anders vereinbart, bei der Agentur. Hier wird ebenso auf Anonymität von Befragten und Testpersonen geachtet und diese auch nicht durch solche Vereinbarungen gefährdet.

6.3. Weiters ist die Agentur verpflichtet, alle erhobenen Unterlagen für den Zeitraum von einem Jahr, Datenträger für den Zeitraum von einem Jahr nach Ablieferung des Untersuchungsberichtes aufzubewahren. Ausnahme: Es wird von den Partner eine andere Vereinbarung getroffen.

6.4. Agentur und Auftraggeber sind dazu verpflichtet, alle im Rahmen der Auftragsdurchführung ausgetauschten Informationen streng vertraulich zu behandeln und diese ausschließlich zur Durchführung des Auftrages zu verwenden. Die Agentur MitarbeiterInnen sind entsprechend dazu verpflichtet. Die Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Auftrages aufrecht. Diese Vereinbarung besteht jedoch nicht für jene Informationen, für die die andere Partei nachweist, dass sie vor dem Empfang bekannt waren oder der Öffentlichkeit vor Empfang bekannt waren bzw. diese der Öffentlichkeit nach Empfang zugänglich wurden, ohne dass die empfangene Partei dafür verantwortlich war.

  1. Verwendung des Beratungsberichtes bzw. der Ergebnisse 

7.1. Berichte und Ergebnisse aus der Beratung stehen dem Auftraggeber nur zum internen Gebrauch zur Verfügung. Gestattet ist, dass die Agentur der vollständigen oder teilweisen Weitergabe an Dritte oder der Veröffentlichung zustimmt oder sie aufgrund der Natur der Sache oder aufgrund von Urheberrechten oder Eigentumsrechten (s. Absatz 6) frei. Ohne Zustimmung durch die Agentur dürfen diese nicht vervielfältigt, gedruckt oder in Dokumentations- und Informationssystemen jeder Art gespeichert, verarbeitet oder verbreitet werden. Weiters sind diese Regelungen auch für Untersuchungsberichte und Untersuchungsergebnisse, die aus Gemeinschaftsstudien (Syndicated Studies) resultieren, gültig. Das Nutzungsrecht liegt dabei nicht allein beim Auftraggeber. Soweit es sich um unwesentliche Teilberichte oder dgl. handelt, gelten diese Regelungen nicht.

7.2. Wettbewerbsvergleichende Veröffentlichungen unter Nennung der Agentur sind nur nach ausdrücklicher Zustimmung der Agentur zulässig, aber auch, nachdem die Agentur den konkreten zu veröffentlichenden Text freigegeben hat.

7.3. Ohne die vorherige schriftliche Einwilligung der Agentur – vorbehaltlich vorrangiger gesetzlicher / verwaltungsrechtlicher Vorschriften oder gerichtlicher Entscheidungen – ist der Gebrauch von Untersuchungsergebnissen oder Untersuchungsberichten im Vorfeld rechtsförmlicher Verfahren (Gerichtsverfahren, Schiedsgerichtsverfahren, behördliche Verfahren) untersagt.

7.4. Will der Auftraggeber auch Berichten und Ergebnissen gänzlich oder teilweise zitieren, muss er diese Zitate als solche kenntlich machen bzw. die Agentur als Verfasser des Berichtes nennen.

7.5. Der Auftraggeber stellt die Agentur von allen Ansprüchen frei, die gegen die Agentur geltend gemacht werden können, sollte der Auftraggeber die ordnungsgemäß gewonnenen Ergebnisse vorsätzlich oder fahrlässig rechtswidrig verwenden, insbesondere durch rechtswidrige bzw. falsche Werbung.

  1. Gewährleistung, Haftung

8.1. Haftung der Agentur und Mängelansprüche des Auftraggebers richten sich gemäß der gesetzlichen Vorschriften, sofern nicht anders bestimmt wurde. Ordnungsgemäße Durchführung und Auswertung werden durch die Agentur gewährleistet. Ansprüche aus Gewährleistungen bestehen bei offensichtlichen Mängeln nur dann, insofern der Auftraggeber diese zwei Wochen nach Erhalt des Untersuchungsberichtes und dessen Ergebnisse schriftlich gegenüber der Agentur bekannt gibt. Bestehen nicht offensichtliche Mängel, gilt diese Frist ab Kenntnisnahme des Mangels, spätestens jedoch nach drei Monaten ab Bekanntgabe der letzten rechtserheblichen Daten. Die Gewährleistungsfrist gilt ab Erhalt der letzten rechtserheblichen Daten und beträgt ein Jahr.

8.2. Die Agentur steht nicht dafür ein, dass die erhobenen, ausgewerteten und analysierten Daten vom Auftraggeber in einer bestimmten Weise kaufmännisch verwertet werden können.

8.3. Für Schäden, die aus oder in Verbindung mit der Auslegung gelieferter Daten bzw. Ergebnissen durch den Auftraggeber entstehen, haftet die Agentur nicht. Ausnahme: Es liegt eine Pflichtverletzung auf Seiten der Agentur im Sinne von Absatz 8.4. vor.

8.4. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen die Agentur, deren gesetzliche Vertreter sowie deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen bestehen nur bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht durch die Agentur, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, sofern diese vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgt, sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten durch leichte Fahrlässigkeit ist diese ausgeschlossen.

8.5. Die Agentur haftet nur vertragstypische, vorhersehbare Schäden bei durch fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursachten Schäden. Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich nach der Gesamthöhe der vereinbarten Nettovergütung des Einzelauftrages. Ersatz mittelbarer und unvorhersehbarer Folgeschäden ist ausgeschlossen.

8.6. Bei Ansprüchen des Auftraggebers wegen behaupteter Pflichtverletzungen sowie im Falle einer beabsichtigten Inanspruchnahme der Agentur im Wege des Regresses ist die Agentur unverzüglich schriftlich zu informieren. Die Agentur ist berechtigt, sich am betreffenden Rechtsstreit zu beteiligen und ihre Interessen im Verfahren selbst zu vertreten. Die Verteidigungsrechte des Auftraggebers bleiben davon unberührt.

8.7. Schadnsanspüche an die Agentur durch externe Hackerangriffe und schädlicher Software an CMS-Systemen des Auftraggebers inkl. der damit verbundenen Folgeschäden werden kategorisch ausgeschlossen.

  1. Verzug

9.1. Bei Verzug seitens des Auftraggebers bezüglich der Erteilung für die Durchführung der Untersuchung wichtiger und notwendiger Daten bzw. Informationen oder mit dem zur Verfügung stellen der dafür erforderlichen Unterlagen, ist die Agentur nicht verpflichtet, vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen einzuhalten. Die Agentur ist dazu berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund zu kündigen und Schadensersatz zu verlangen, wenn der Auftraggeber trotz angemessener Nachfristsetzung durch die Agentur der Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.

9.2. Die Agentur haftet nur bei Verzug und verspäteter Lieferung seinerseits. Schadensersatzansprüche sind im Rahmen der in Abs. 8 angeführten Umstände geltend zu machen.

9.3. Bei Nichteinhaltung vereinbarter Lieferfristen durch Verzögerung aufgrund höherer Gewalt, Aufruhr, Streik, hoheitlicher Maßnahmen, Aussperrung oder von der Agentur nicht zu vertretender Betriebsstörungen auch bei einem Subunternehmer, ist die Agentur im Recht, die Leistungszeit um den Zeitraum, der bis zur Behebung der Störung benötigt wurde, zu verlängern. Die Agentur ist verpflichtet, Beginn und Ende der Störung dem Auftraggeber mitzuteilen. Bei dauerhaften Betriebsstörungen durch höhere Gewalt oder von der Agentur nicht zu vertretenden dauerhaften Betriebsstörungen hat die Agentur das Recht, unter Ausschluss jedweder Ersatzansprüche das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund zu kündigen.

  1. Produkttest

10.1. Die Agentur wird vom Auftraggeber von allen Ansprüchen freigestellt, die wegen Schäden, die durch  Produkte oder Leistungen der Internetpräsenz des Auftraggebers verursacht wurden, gegen die Agentur oder MitarbeiterInnen der Agentur gestellt werden.

10.2. Die Verantwortung für die Durchführung aller erforderlichen technischen Prüfungen / Analysen von Internetpräsenzen des Auftraggebers liegt beim Auftraggeber. Weiters übernimmt dieser die Verantwortung dafür, dass die beworbenen Produkte und Leistungen geeignet sind. Die Verantwortung dafür, dass eine Überprüfung notwendig (siehe oben) ist/war, dass diese stattgefunden hat, sich dabei kein Hinweis ergab, dass das Produkt irgendwelche Schäden hervorrufen kann, liegt ebenfalls beim Auftraggeber. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass alle durch Gesetz oder Verordnung vorgeschriebenen und/oder für die Verwendung des Produkts notwendigen Informationen der Agentur zur Verfügung gestellt werden, damit diese den Testteilnehmern weitergegeben werden können.

10.3. Für Produkte gelten alle Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, für Leistungen die entsprechenden Vorgaben wie zB die Gewerbeordnung etc..

  1. Listenbasierte Befragungen

Werden im Rahmen listenbasierter Befragungen, wie Kundenbefragungen, Mitarbeiterbefragungen, Experteninterviews, Newsletter-Befragungen o.Ä., Listen mit Kontaktdaten, wie z.B. Mailadressen, seitens des Auftraggebers an die Agentur übermittelt, gewährleistet dieser die rechtmäßige Verwendung der Listen sowie der darin enthaltenen Kontakte. Der Auftraggeber haftet dafür, dass die Listen gemäß ECG- und TKG-Bestimmungen zustande gekommen sind, aber auch verwaltet werden. Der Auftraggeber hält der Agentur gegenüber eventueller Forderungen aus diesem Titel schad- und klaglos.

  1. Schlussbestimmungen

12.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Sitz der Agentur in Wien.

12.2. Für die Vertragsbeziehung zwischen der Agentur und dem Auftraggeber gilt das Recht der Republik Österreich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

12.3. Schriftform im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auch E-Mail.

12.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ der Agentur ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder ungültig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder ungültigen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

Datenschutz

Siehe die Datenschutzerklärung der EINSATZ Agentur Wien

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Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Verbraucher für die Beilegung einer Streitigkeit nutzen können und auf der weitere Informationen zum Thema Streitschlichtung zu finden sind.